Ihre Netzbetreiberin (z.B. WWZ) wird Sie schriftlich auffordern, die periodische Elektrokontrolle durchzuführen. Für die notwendige Kontrolle wird Ihnen ein fixes Zeitfenster zugesprochen.
Lassen Sie das Zeitfenster verstreichen können Sie sanktioniert werden.
Die wiederkehrende Kontrolle findet bei Wohngebäuden alle 20 Jahre statt. Bei Industriegebäude alle 10 und je nach Gewerbe alle 2 Jahre.
Sie entscheiden sich für einen staatlich annerkannten Kontrolleur und setzten sich mit diesem in Verbindung.
Während der Kontrolle wird Zugang zu all den Ihrem Stromzähler untergeordneten Räumlichkeiten benötigt. Dabei wird visuell und elektrotechnisch die Installtaion auf ihre Sicherheit untersucht.
In den meisten Fällen werden keine Mängel festgestellt.
In wenigen Fällen können Mängel festgestellt werden.
Nach der Kontrolle wird der Kontrollbericht verfasst.
Der schriftliche Kontrollbericht wird direkt an den Netzbetreiber weitergeleitet wenn keine Mängel festgestellt wurden und der Sicherheitsnachweis erstellt.
Die Kontrolle ist für Sie erledigt.
Wurden Mängel festgestellt, sind diese in der Mängelliste erfasst. Man unterscheidet zwischen empfehlungen (fakultativ) und zu behebenden Mängel.
Als Eigentümmer sind Sie verpflichtet die sicherheitsrelevanten Mängel zu beheben lassen.
Zur Mängelbehebung können Sie uns anweisen. Wir werden einen Elektriker unseres Vertrauens hinzuziehen um die Mängel beheben zu lassen.
Wahlweise können Sie uns auch anweisen Ihren Elektriker des Vertrauens für die Mängelbehebung anzuweisen.
Ist die Mängelbehbung erfolgt werden wir darüber benachrichtigt und geben den Sicherheitsnachweis frei.
Die Kontrolle ist für Sie beendet.